Montag, 20. Mai 2019

Mit James Mill auf Ibiza

Die spektakuläre Veröffentlichung des Strachevideos wird zwar überwiegend begrüßt. Aber es gibt Stimmen, die darauf hinweisen, dass die Art und Weise, wie die Herren Strache und Gudenus zu ihren Aussagen verleitet wurden, problematisch sei. Auf Ibiza wurde ein Gespäche der beiden mit einer vorgeblichen Nichte eines russischen Oligarchen gefilmt. Alles deutet darauf hin, dass die FPÖ-Politiker einer Täschung aufgessen sind. Dies kritisiert beispielsweise der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz, Stefan Brink. Dieser richtet sich mit Kritik an die Süddeutsche und den Spiegel, die das Material veröffentlicht haben. Es sei kein Ruhmesblatt und letzten Endes zum Schaden der politischen Kultur, wenn politische Gegener hintergangen und ihre Privatsphäre verletzt werde.

Mit dieser Kritik trifft Brink aber die Falschen. Denn weder die Süddeutsche noch der Spiegel haben das Video gedreht und - bei allem was man weiss - auch keinen Auftrag dazu vergeben. Die Verletzung der Privatssphäre kann ihnen also nicht angelastet werden. Ist es damit schon legitim, möglicherweise illegal entstandens Material zu veröffentlichen? Zu dieser Frage bietet es sich an, James Mill zu Rate zu ziehen. In seinem Essay "The Liberty of the Press" (1825), das er für die Encylopeia Britannica geschrieben hat, beschäftigt er sich mit der Frage, welche Handlungen der Presse nicht erlaubt sein sollten. Dabei untersucht er, inwieweit "censure" (Tadel oder Rüge) der Amtsinhaber statthaft ist.

Hierzu stellt er fest:

"There is another use of the freedom of the press, no less deserving the most profound attention, that of making known the conduct of the individuals who have been chosen. This latter service is of so much importance, that upon it the whole value of the former depends."

Hier stellt Mill klar, dass es ein wichtiger Dienst der Presse ist, Wissen über das Handeln von Amts- und Mandatsträgern zur Verfügung zu stellen. Hiervon hängt seiner Meinung nach der ganze Wert der Pressefreiheit ab. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass Personen, die für ihre Ämter ungeeignet sind oder sie nicht zum Wohle der Allgemeinheit ausüben, abgewählt werden können. Insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass eine Amtsperson auf Grund ihrer intellektuellen oder moralischen Qualitäten zur Amtsausübung untauglich ist, sollte die Press darüber berichten dürfen. Denn:

"Every man ought to have liberty to declare upon this subject any opinion which he pleases, and support it by any evidence which he may think adapted to the end."

Da Strache und Gudenus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Videos Amts- und Mandatsträger waren und der Inhalt des Videos Zweifel an ihrer Tauglichkeit hierzu begründen, ist es mit James Mill nicht nur legitim, diese zu veröffentlichen. Eine Presse, die dies zurückhält, würde sogar den Sinn der Pressefreiheit beschädigen.

CC BY-NC-SA 3.0 DE

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